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   OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3722
OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07 (https://dejure.org/2007,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.12.2007 - 2 U 200/07 (https://dejure.org/2007,3722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - 2 U 200/07 (https://dejure.org/2007,3722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; BGB § 558
    Anspruch auf Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete infolge Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Renovierungsklausel unwirksam: Mieterhöhung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Vermieters auf Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete von dem Mieter i.F. der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel; Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel; Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Erledigung ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Reparaturklausel in einem Mietvertrag führt zu Mietzuschlägen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Reparaturklausel in einem Mietvertrag führt zu Mietzuschlägen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Renovierungsklausel unwirksam: Mieterhöhung möglich! (IMR 2008, 78)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06

    Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07
    Die Klägerin, die unter Bezugnahme auf den Mietspiegel, der keine Werte für die Schönheitsreparaturen enthält, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von der Beklagten begehrt hat, war deshalb berechtigt, zu den Werten des Mietspiegels einen Zuschlag für die Schönheitsreparaturen zu verlangen (OLG Koblenz, NJW 1985, 333; OLG Karlsruhe, NZM 2007, 481).
  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07
    Durch diese Übertragung der Schönheitsreparaturenpflicht auf den Mieter hat sich aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Charakter der Erhaltungspflicht nicht geändert, vielmehr wurde auf den Mieter durch die entsprechende Klausel eine Haupflicht des Mietvertrages übertragen (BGH NJW 1977, 36).
  • LG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 11 S 296/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07
    Nach der ständig geübten Vermietungspraxis und den Darlegungen der Parteien ist aber davon auszugehen, dass der zur Mieterhöhung herangezogene Mietspiegel nicht davon ausgeht, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen zu tragen hat, sondern vielmehr aufgrund vertraglicher Absprachen der Mieter (LG Frankfurt NZM 2003, 974).
  • LG Hamburg, 22.03.2001 - 307 S 194/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07
    Infolgedessen ist er auch für eine gerechte Bestimmung des Marktwertes wesentlich und daher, wie von dem Amtsgericht angenommen, bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen (LG Hamburg NZM 2002, 945).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Allerdings soll der Vermieter nach der vor allem in der Instanzrechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen können, wenn entgegen der üblichen Vertragsgestaltung, wie sie den bestehenden Mietspiegeln mit der dort ausgewiesenen Nettomiete in aller Regel zugrunde liegt, die Schönheitsreparaturen nicht von dem Mieter übernommen werden, sondern bei dem Vermieter verbleiben (OLG Koblenz, WuM 1985, 15; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2001, 945; OLG Karlsruhe, NZM 2007, 481; OLG Frankfurt/M., WuM 2008, 82; LG Hamburg, ZMR 2003, 491; LG Frankfurt/M., NJW-RR 2003, 1522; LG München I, NZM 2002, 945; LG Berlin, GE 1997, 48; LG Wiesbaden, WuM 1987, 127; ebenso MünchKommBGB/Artz, 5. Aufl., § 558a Rdnr. 20; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558a BGB Rdnr. 48 ff.; Flintrop in: Hannemann/Wiegner, MAH Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 35 Rdnr. 115).
  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 83/07

    Miethöhe bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen

    Allerdings soll der Vermieter nach der vor allem in der Instanzrechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen können, wenn entgegen der üblichen Vertragsgestaltung, wie sie den bestehenden Mietspiegeln mit der dort ausgewiesenen Nettomiete in aller Regel zugrunde liegt, die Schönheitsreparaturen nicht von dem Mieter übernommen werden, sondern bei dem Vermieter verbleiben (OLG Koblenz, WuM 1985, 15; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 2001, 945; OLG Karlsruhe, NZM 2007, 481; OLG Frankfurt/M., WuM 2008, 82; LG Hamburg, ZMR 2003, 491; LG Frankfurt/M., NJW-RR 2003, 1522; LG München I, NZM 2002, 945; LG Berlin, GE 1997, 48; LG Wiesbaden, WuM 1987, 127; ebenso MünchKommBGB/Artz, 5. Aufl., § 558a Rdnr. 20; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558a BGB Rdnr. 48 ff.; Flintrop in: Hannemann/Wiegner, MAH Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 35 Rdnr. 115).
  • AG Wetzlar, 02.12.2008 - 38 C 1882/07

    Wohnraummiete: Mieterhöhung einer öffentlich geförderten Wohnung um die erhöhten

    Das Gericht folgt dabei der Auffassung des OLG Frankfurt, dass der Umfang  und die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter unter der Geltung der frühren obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Kalkulation des Mietpreises als mieterhöhender Faktor nicht berücksichtigt wurden, weil die Beklagte durch den entsprechende Klausel ja gerade von ihrer Erhaltungspflicht befreit wurde (vgl. WuM 2008, 82 ff.; zit. n. juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 06.06.2008 - 17b C 295/07

    Anspruch auf Zahlung einer erhöhten Nutzungsgebühr/Miete

    Unter diesem Gesichtspunkt liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion vor, denn die Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen wird gerade hier nicht aufrechterhalten; vielmehr wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ( § 8 a I S. 1 WoBindG ) die zulässige Durchschnittmiete ermittelt und somit ein angemessener Ausgleich zwischen den Parteien geschaffen (vgl. OLG Frankfurt vom 28.12.2007, 2 U 200/07 ; OLG Karlsruhe, a.a.O. s. auch NZM 2007, 481 [OLG Karlsruhe 18.04.2007 - 7 U 186/06] ).
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